Was der Dispokredit im Monat kostet
Die Bundesbank erhebt monatlich, was deutsche Banken tatsächlich verlangen. Für revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte — die Kategorie, in der der Dispokredit steckt — lag der durchschnittliche Effektivzins im Juni 2026 bei 9,34 Prozent. Im Mai waren es 9,24 Prozent, im März 9,30. Der Satz bewegt sich seit Monaten kaum.
Auf 1.000 Euro im Minus sind das 7,78 Euro Zinsen im Monat. Bei 2.000 Euro sind es 15,57 Euro, bei 3.000 Euro schon 23,35 Euro. Und das ist der Grund, warum die Sache so lange unauffällig bleibt: Was die Bank am Quartalsende abbucht, sieht nach Kleingeld aus.
Zwei Einschränkungen zu dieser Zahl. Sie ist ein volumengewichteter Durchschnitt und enthält auch Kreditkartenkredite, die Spanne zwischen einzelnen Instituten ist also größer, als der Mittelwert vermuten lässt. Und sie sagt nichts darüber, was Ihre Bank verlangt. Der eigene Satz muss Ihnen regelmäßig mitgeteilt werden — das schreibt § 504 BGB in Verbindung mit Artikel 247 § 16 EGBGB vor, und dort steht er dann auch, meist am Rand des Kontoauszugs.
Ohne Rechner nachschlagen
Betrag im Minus mal den eigenen Zinssatz, geteilt durch zwölf. Beim Durchschnittssatz von 9,34 Prozent kostet jedes angefangene Tausend rund 7,80 Euro pro Monat.
Warum die Schuld nicht kleiner wird
Ein Ratenkredit hat einen Tilgungsplan. Jede Rate besteht aus Zins und Tilgung, nach der letzten ist der Kredit erledigt — festgeschrieben im Vertrag, ob man in dem Monat Lust darauf hat oder nicht.
Der Dispokredit hat keinen. Er ist eine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit nach § 504 BGB: Die Bank stellt einen Rahmen bereit, genutzt wird er, wie es gerade kommt. Getilgt wird das, was zufällig übrig bleibt, wenn das Gehalt eingeht und die Lastschriften abgeräumt sind. Bei vielen bleibt nichts übrig. Der Saldo pendelt dann jahrelang um denselben Betrag, während die Zinsen unbeirrt weiterlaufen.
Über drei Jahre gerechnet: Ein Dauerminus von 3.000 Euro kostet beim Durchschnittssatz 840,60 Euro. Danach schulden Sie der Bank immer noch 3.000 Euro.
Was ein Ratenkredit an derselben Stelle kostet
Konsumentenkredite mit ein bis fünf Jahren Zinsbindung lagen im Juni 2026 bei durchschnittlich 6,93 Prozent effektiv, ebenfalls Bundesbank, ebenfalls Neugeschäft. Die Lücke zum Überziehungskredit beträgt damit 2,41 Prozentpunkte.
Der entscheidende Unterschied ist aber nicht der Zinssatz, sondern die Tilgung. Wer dieselben 3.000 Euro als Ratenkredit über drei Jahre aufnimmt, zahlt 92,54 Euro im Monat und über die gesamte Laufzeit 331,27 Euro Zinsen. Am Ende ist die Schuld weg. Beim Dispo waren es im selben Zeitraum 840,60 Euro, und das Konto steht weiterhin bei minus 3.000.
Das ist keine Empfehlung, einen Kredit aufzunehmen. Es ist der Hinweis darauf, dass ein dauerhaftes Minus längst einer ist — nur ein teurer ohne Enddatum.
Geduldete Überziehung, der teurere Zwilling
Rutscht das Konto unter den vereinbarten Rahmen und die Bank lässt die Buchung trotzdem durch, ist das keine Dispositionsnutzung mehr, sondern eine geduldete Überziehung nach § 505 BGB. Ob dafür ein Aufschlag fällig wird und wie hoch er ausfällt, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis des Instituts; verpflichtend ist ein einheitlicher Satz nicht.
An diesen Fall knüpft das Gesetz Pflichten. Dauert eine erhebliche Überziehung länger als einen Monat, muss die Bank Sie unverzüglich unterrichten. Hält sie länger als drei Monate an und übersteigt der durchschnittliche Betrag dabei die Hälfte Ihres monatlichen Geldeingangs, greift zusätzlich die Beratungspflicht aus § 504a BGB. Kommt die Bank dem nicht nach, darf sie über die Rückzahlung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen — eine der wenigen Stellen im Kreditrecht, an denen ein Formfehler die Forderung sofort zusammenschrumpfen lässt.
Was Sie von Ihrer Bank verlangen können
Im BGB steht ein Beratungsanspruch, von dem kaum jemand weiß. Nutzen Sie die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit sechs Monate ununterbrochen und liegt der durchschnittlich in Anspruch genommene Betrag dabei über 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrags, muss die Bank Ihnen ein Beratungsgespräch anbieten (§ 504a BGB). Gegenstand sind ausdrücklich kostengünstigere Alternativen und die Folgen, wenn es so weiterläuft. Stattfinden darf das Gespräch persönlich oder über Fernkommunikationsmittel, also auch am Telefon.
Von allein wird dieser Anspruch selten eingelöst. Einfordern kann man ihn trotzdem, und es ist der unaufwendigste Weg, an die eigenen Konditionen zu kommen, ohne gleich irgendwo einen Antrag zu stellen.
Der Weg aus dem Dauerminus
Mechanisch ist eine Ablösung simpel. Ein Ratenkredit über die Höhe des Minus wird aufs Girokonto ausgezahlt, das Konto steht wieder bei null, ab da läuft eine feste Rate. Zwei Dinge entscheiden darüber, ob es hält.
Erstens der Rahmen. Bleibt der Dispo in voller Höhe bestehen, ist er erfahrungsgemäß nach einigen Monaten wieder in Benutzung — dann laufen zwei Verpflichtungen nebeneinander statt einer. Ihn zusammen mit der Ablösung kürzen zu lassen, ist der unbequemste und zugleich wirksamste Teil der Sache.
Zweitens die Rate. Sie muss neben den laufenden Ausgaben tragbar sein, sonst wandert das Minus einfach zurück aufs Konto. Etwas Luft nach oben gibt es dabei: Ein Verbraucherdarlehen lässt sich jederzeit vorzeitig zurückzahlen, und die Vorfälligkeitsentschädigung ist auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags gedeckelt, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit auf 0,5 Prozent (§ 502 Abs. 3 BGB). Der Dispo selbst kennt gar keine — er darf nach § 504 BGB jederzeit ohne Zusatzkosten zurückgeführt werden.
Der häufigste Fehler
Das Minus ablösen und den alten Rahmen unangetastet stehen lassen. Ein halbes Jahr später steht dann beides zu Buche: die Kreditrate und wieder ein Minus auf dem Konto.

