Ein Score schätzt statistisch, wie wahrscheinlich vertragliche Zahlungen sind. Über einen Kredit entscheidet die Bank: Sie berücksichtigt zusätzlich etwa Einkommen und Haushaltsbelastung. Ein guter Score ersetzt daher keine tragfähige Monatsrate.
Der neue SCHUFA-Score ist seit März 2026 verfügbar. Unternehmen stellen jedoch schrittweise um und können noch ältere Branchenscores verwenden. Prüfen Sie deshalb, welcher Wert Ihnen vorliegt, bevor Sie verschiedene Auskünfte vergleichen. Die folgenden Abschnitte unterscheiden Datenprüfung, laufende Verträge und Angebotsanfragen. Quellen: SCHUFA, Scoring und Umstellung; Stand 10. September 2026.
Wenn keine Bank umschulden will, hilft die Unterscheidung zwischen fehlenden Nachweisen, falschen Daten und einer dauerhaft zu hohen Belastung.
Welche Faktoren tatsächlich einfließen
Verträge und Zahlungshistorie gehören zusammen. Zu den Kriterien des neuen Scores zählen unter anderem das Alter des ältesten Bankvertrags und der ältesten Kreditkarte, neue Vertragsabschlüsse, der Kreditstatus und Zahlungsstörungen. Eine lange ordnungsgemäße Vertragsbeziehung kann positiv wirken. Deshalb ist „alle ungenutzten Konten schließen“ kein allgemeingültiger Tipp: Gerade die Kündigung des ältesten Vertrags kann einen günstigen Faktor beseitigen.
Gemeldete Zahlungsausfälle und ein durch die Bank gekündigter Kredit sind negative Informationen. Daraus folgt aber keine einheitliche Speicherfrist für jeden Eintrag. Entscheidend sind die Art der Information und die dafür geltenden Prüf- und Löschfristen. Eine bezahlte Forderung ist nicht automatisch sofort aus der Auskunft entfernt.
Einkommen, Vermögen und Familienstand speichert die SCHUFA nach eigener Auskunft nicht. Die Bank kennt dagegen zusätzliche finanzielle Angaben. Die Nutzung eines vereinbarten Dispokredits lässt sich deshalb nicht pauschal mit einer gemeldeten Zahlungsstörung gleichsetzen.
Für die Kreditentscheidung im Ruhestand zählt ebenfalls die Prüfung durch den Anbieter, nicht allein der Score. Wie Einkommen, Ausgaben und Laufzeit zusammenpassen, erläutert der Beitrag Kredit für Rentner. Quellen: SCHUFA, Score verbessern, gespeicherte Daten und Vertragsentscheidung; Stand 10. September 2026.
Vor einer Kündigung prüfen
Ist dies Ihr ältester Bankvertrag oder Ihre älteste Kreditkarte? Beziehen Sie das in die Entscheidung ein und wägen Sie Gebühren und tatsächlichen Bedarf ab. Verträge allein für einen erhofften Scoregewinn abzuschließen oder zu kündigen, ist keine verlässliche Strategie.
Konditionsanfrage statt Kreditanfrage
Für einen Angebotsvergleich sollten Sie klären, ob die Bank eine Konditionsanfrage stellt. Diese wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Die ING bestätigt beispielsweise ausdrücklich, dass ihre Kreditvorprüfung den Score auch nach der Umstellung 2026 nicht beeinflusst.
Eine Konditionsanfrage beim Kredit ist von einer Kreditanfrage zu unterscheiden. Nach der SCHUFA-Auskunft werden Anfragen zwölf Monate gespeichert; an Unternehmen werden nur Anfragen weitergegeben, die jünger als elf Tage sind. Konditionsanfragen sind davon ausgenommen. Ob und wie eine andere Anfrage in einen Score einfließt, hängt vom jeweiligen Modell ab. Ein pauschaler Punkteverlust für jede Kreditanfrage lässt sich daraus nicht ableiten.
Lesen Sie vor dem Absenden die Hinweise zur Datenverarbeitung. Ist die Anfrageart unklar, lassen Sie sie sich vom Anbieter bestätigen. Das hilft auch beim Vergleich für eine Umschuldung. Quellen: SCHUFA, Anfragen; ING, Kreditvorprüfung; Stand 10. September 2026.
Anfrageart vor dem Absenden klären
Eine beworbene SCHUFA-Neutralität sollte sich in den Erläuterungen zum konkreten Antrag wiederfinden. Bleibt offen, welche Anfrage gestellt wird, fragen Sie beim Anbieter nach.
Ihre Daten kostenlos einsehen
Die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO zeigt, welche personenbezogenen Daten gespeichert sind. Die erste Kopie wird grundsätzlich kostenlos erteilt. Eine starre Beschränkung auf einmal pro Kalenderjahr enthält die DSGVO nicht. Für zusätzliche Kopien und offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge gelten gesetzliche Ausnahmen; eine Ablehnung oder Gebühr braucht eine entsprechende Grundlage.
Vergleichen Sie die Auskunft mit Ihren Unterlagen: Ist eine bezahlte Forderung noch als offen erfasst? Wird ein beendeter Vertrag weiter als laufend geführt? Sind Ihnen Verträge oder Anschriften unbekannt? Benennen Sie den konkreten Fehler gegenüber der SCHUFA und dem meldenden Unternehmen und legen Sie passende Nachweise bei. Nach Artikel 16 DSGVO können Sie die unverzügliche Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Historische Angaben sind allerdings nicht schon deshalb falsch, weil sie nicht mehr aktuell sind.
Datenberichtigung und Scoreverbesserung sind verschiedene Dinge. Ob der korrigierte Eintrag einen Score verändert, hängt davon ab, ob und wie das jeweilige Modell ihn berücksichtigt. Auch der angezeigte Stand ist zu beachten: Die SCHUFA nennt für den kostenlosen Account in der Regel eine quartalsweise Aktualisierung. Eine Berichtigung verspricht daher weder sofort mehr Punkte in der Anzeige noch einen bestimmten Zins.
Die Datenkopie enthält vertrauliche Informationen und dient Ihrer Kontrolle. Für den Angebotsvergleich ist anschließend der Effektivzins entscheidend. Quellen: BfDI, DSGVO Artikel 12, 15 und 16; SCHUFA, Datenkopie und Account; Stand 10. September 2026.




