In keinem Gesetz steht eine Altersgrenze
Wer einen Kredit für Rentner sucht, stößt schnell auf die Vermutung, es gebe irgendwo ein Höchstalter. Im Verbraucherkreditrecht der §§ 491 bis 505e BGB steht keines. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nennt das Alter sogar ausdrücklich als geschütztes Merkmal, wenn Verträge in einer Vielzahl gleichartiger Fälle geschlossen werden (§ 19 Abs. 1 AGG).
Nur endet dieser Schutz dort, wo ein sachlicher Grund beginnt. § 20 Abs. 1 Nr. 1 AGG lässt eine unterschiedliche Behandlung zu, wenn sie „der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient". Ein Ausfallrisiko ist so ein Grund. Die Bank darf das Alter also in ihre Rechnung einbeziehen — sie darf Menschen nur nicht pauschal danach sortieren.
Dazu kommt eine Pflicht, die viele für eine Schikane der Sachbearbeitung halten. Nach § 505a BGB muss der Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit prüfen, und er darf den Vertrag nicht schließen, wenn dabei erhebliche Zweifel bleiben. Eine Ablehnung ist in diesen Fällen kein Ermessen, sondern Gesetzesbefolgung.
Der Wortlaut
§ 505a Abs. 1 BGB: Der Darlehensgeber „hat vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zu prüfen". Ergibt die Prüfung erhebliche Zweifel, darf der Vertrag nicht geschlossen werden.
Warum die Rente den Ausschlag gibt
Renten werden nach § 54 Abs. 4 SGB I „wie Arbeitseinkommen" gepfändet. Für sie gilt damit dieselbe Freigrenze wie für einen Lohn, und die ist zum 1. Juli 2026 auf 1.587,40 Euro im Monat gestiegen — nachzulesen in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 26. März 2026. Vom Betrag darüber bleiben nach § 850c Abs. 3 ZPO noch einmal drei Zehntel unpfändbar.
Jetzt die zweite Zahl. Das Statistische Bundesamt hat im Oktober 2025 ausgewertet, worüber Menschen ab 65 im Ruhestand tatsächlich verfügen: Ein Fünftel kommt auf höchstens 1.400 Euro netto im Monat, der mittlere Wert liegt bei 1.990 Euro. Wer beide Zahlen übereinanderlegt, sieht das Ergebnis in der Tabelle weiter oben.
Für eine Bank bedeutet das etwas sehr Konkretes: Geht der Kredit schief, kommt sie an nichts heran. Das ist der Grund hinter den meisten Absagen. Mit dem Geburtsjahr hat er nur mittelbar zu tun — ein Rentner mit 2.900 Euro monatlich wird selten wegen seines Alters abgelehnt.
Die Laufzeit ist die eigentliche Hürde
Viele Institute begrenzen nicht den Zugang, sondern die Dauer. Das Darlehen soll in einem Zeitraum zurückgezahlt sein, den die Bank noch kalkulieren kann, und genau daran hängt die monatliche Belastung.
Zehntausend Euro zu 8,00 Prozent über sechs Jahre ergeben eine Rate von 175,33 Euro; die Zinsen summieren sich auf 2.623,93 Euro. Dieselbe Summe über drei Jahre kostet 313,36 Euro im Monat, dafür nur 1.281,09 Euro Zinsen. Die kürzere Laufzeit ist also die deutlich günstigere Variante — aber die Rate ist fast doppelt so hoch, und sie muss durch die Haushaltsrechnung passen.
Daran scheitern Anträge im Ruhestand häufiger als an der Summe selbst. Wer den Betrag kleiner ansetzt, senkt beides zugleich: die Rate und die Zweifel der Bank.
Zwei Zahlen, die gegeneinander laufen
Eine längere Laufzeit senkt die Rate, erhöht aber die Zinskosten — im Beispiel um mehr als 1.300 Euro. Beides gegeneinander abzuwägen ist die eigentliche Entscheidung, nicht die Frage nach dem günstigsten Anbieter.
Wenn die Rente klein ist
Bleibt das Einkommen unter der Freigrenze, hilft kein besser formulierter Antrag. Dann zählt nur, was die Rechnung tatsächlich verändert: eine zweite Person, die mit unterschreibt, eine Sicherheit, oder ein spürbar kleinerer Betrag.
Ein zweiter Kreditnehmer bringt sein Einkommen vollständig ein und haftet gesamtschuldnerisch. Die Bank kann die volle Rate von ihm verlangen, nicht die Hälfte. Innerhalb einer Familie will diese Unterschrift deshalb in Ruhe überlegt sein, gerade wenn Kinder für Eltern mitzeichnen.
Und ein Satz zu den Angeboten, die mit „Sofortzusage ohne Schufa" werben. Ein Darlehensvermittler darf nach § 655d BGB neben seiner Vergütung kein weiteres Entgelt vereinbaren, und die Vergütung selbst wird nach § 655c BGB erst fällig, wenn das Darlehen ausgezahlt ist. Wer vorab Geld verlangt — für ein Gutachten, eine Bearbeitung, einen Hausbesuch —, fordert etwas, das ihm nicht zusteht.
Mit Immobilie: Kredit statt Teilverkauf
Wer eine abbezahlte Immobilie besitzt, hat einen Hebel, den die Rentenhöhe allein nicht hergibt. Eine Grundschuld ist eine belastbare Sicherheit, und Immobiliardarlehen werden nach anderen Maßstäben geprüft als ein gewöhnlicher Ratenkredit.
Davon zu trennen sind Teilverkauf und Leibrente. Dort fließt Geld, weil Eigentum abgegeben wird, und für das Wohnenbleiben wird anschließend ein laufendes Nutzungsentgelt fällig. Die BaFin hat dazu eine eigene Verbraucherinformation veröffentlicht; die Verbraucherzentrale rechnet vor, dass ein gewöhnliches Darlehen unter dem Strich oft günstiger ausfällt als ein Nutzungsentgelt von fünf bis sieben Prozent im Jahr.
Dieser Vergleich lohnt sich, solange er noch möglich ist. Ein verkaufter Anteil lässt sich nicht zurückholen, eine getilgte Grundschuld dagegen schon.
Was sich am 20. November 2026 ändert
Am 12. Mai 2026 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge verkündet, ausgegeben im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139. Es gilt ab dem 20. November 2026 und ändert unter anderem § 505a BGB.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird dabei an den strengeren Maßstab angeglichen, der bisher für Immobiliardarlehen galt. Für Ruheständler wirkt das in zwei Richtungen. Die Prüfung wird gründlicher, was einzelne Anträge nicht leichter macht. Zugleich fallen künftig auch Kleinbeträge unter 200 Euro und die verbreiteten Ratenzahlungen beim Online-Kauf unter das Verbraucherkreditrecht — Geschäfte also, die bisher ganz ohne diesen Schutz abliefen.
Wer einen größeren Antrag ohnehin plant, sollte den Stichtag kennen. Die Unterlagen, die eine Bank sehen möchte, werden danach eher mehr als weniger.
Was der Kredit kostet
Die Europäische Zentralbank veröffentlicht monatlich, zu welchen Sätzen deutsche Banken tatsächlich abschließen. Für Konsumentenkredite im Neugeschäft lag der Wert im Juni 2026 bei 8,00 Prozent. Im März waren es 7,83, im April 8,12 Prozent — der Markt bewegt sich, aber langsam.
Dieser Wert ist ein Durchschnitt über alle Verträge und kein Angebot für einen bestimmten Antrag. Als Prüfstein taugt er trotzdem. Wer ein Angebot deutlich darüber erhält, sollte nach dem Grund fragen. Wer eines deutlich darunter sieht, sollte nachsehen, ob eine Restschuldversicherung mitläuft, deren Beitrag im Effektivzins nicht enthalten ist.
Zur Einordnung noch eine dritte Zahl: Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent, der aktuelle Rentenwert von 40,79 auf 42,52 Euro. Ein Kredit zu acht Prozent kostet also nach wie vor deutlich mehr, als das Einkommen im selben Zeitraum wächst.
