Die drei Zahlen, auf die es ankommt
Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die verbleibenden Kosten des alten Vertrags höher sind als die des neuen — einschließlich aller Gebühren für die Ablösung.
Dafür brauchen Sie drei Angaben. Die Restschuld steht im Kontoauszug oder in der jährlichen Mitteilung der Bank. Die Restlaufzeit ergibt sich aus dem Tilgungsplan. Und die Zinsdifferenz ist der Abstand zwischen Ihrem alten Effektivzins und dem Angebot, das Sie neu bekommen.
Als grobe Schwelle gilt: unter zwei Prozentpunkten Differenz und unter zwei Jahren Restlaufzeit lohnt der Aufwand selten. Das ist aber nur eine Faustregel. Bei hohen Restschulden kann sich schon ein Prozentpunkt rechnen, bei kleinen Beträgen auch drei nicht.
Kernpunkt
Vergleichen Sie nie die Monatsraten. Eine längere Laufzeit senkt die Rate immer — und erhöht die Gesamtkosten fast immer.
Was die Ablösung kosten darf
Für die vorzeitige Rückzahlung darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Verbraucherkrediten ist sie gesetzlich gedeckelt.
Sie beträgt höchstens ein Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe. Liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr, sind es höchstens 0,5 Prozent. Zusätzlich gilt: Sie darf nie höher sein als der Zins, der bis zum vereinbarten Laufzeitende noch angefallen wäre.
Bei einer Restschuld von 12.000 Euro sind das also maximal 120 Euro. Diese Summe ist selten der Grund, eine sinnvolle Umschuldung zu lassen — sie muss aber in die Rechnung.
Fordern Sie vor jeder Entscheidung eine Ablösesumme bei der alten Bank an. Sie nennt Restschuld, Entschädigung und den Stichtag, bis zu dem die Zahlung eingehen muss. Ohne dieses Papier rechnen Sie mit geschätzten Werten.
Mehrere Kredite zusammenlegen
Wer drei laufende Verträge zu einem bündelt, gewinnt Übersicht und meist eine niedrigere Rate. Ob es günstiger wird, ist eine andere Frage.
Der Grund ist die Laufzeit. Ein neuer Vertrag über die Summe aller Restschulden bekommt fast immer eine längere Laufzeit als der kürzeste der abgelösten Kredite. Über diese zusätzlichen Jahre laufen Zinsen, die es sonst nicht gegeben hätte.
Rechnen Sie deshalb jeden Vertrag einzeln durch: Was kostet er bis zum Ende noch, und was kostet sein Anteil im neuen Vertrag? Häufig lohnt es sich, nur die teuersten Verträge abzulösen und die günstigen weiterlaufen zu lassen.
Der teuerste Vertrag ist dabei fast nie ein Ratenkredit. Ein überzogenes Girokonto kostet regelmäßig das Doppelte. Wer umschuldet, sollte den Dispo zuerst ablösen — die Rechnung dazu steht im Ratenrechner.
Der Ablauf ohne Doppelbelastung
Zwischen der Zusage des neuen Kredits und der Ablösung des alten liegen einige Tage. In dieser Zeit dürfen nicht beide Raten abgebucht werden.
Der saubere Weg hat vier Schritte. Erstens: Ablösesumme mit Stichtag anfordern. Zweitens: Neuen Kredit genau über diese Summe beantragen und im Verwendungszweck „Ablösung" angeben — viele Banken überweisen dann direkt an den alten Gläubiger. Drittens: Nach Eingang eine schriftliche Bestätigung der Erledigung verlangen. Viertens: Erst danach den Dauerauftrag oder das Lastschriftmandat löschen.
Achten Sie darauf, welche Art von Anfrage die neue Bank stellt. Nur eine Konditionsanfrage ist neutral; Details dazu stehen unter Bonität. Und prüfen Sie den neuen Vertrag auf denselben Punkt wie jeden anderen: den Effektivzins samt aller Nebenkosten.


