Sollzins und Effektivzins sind zwei verschiedene Preise
Der Sollzins benennt nur einen Teil der Kosten: den Preis für das geliehene Geld. Der effektive Jahreszins soll dagegen den Gesamtpreis abbilden. Er ist in der Preisangabenverordnung geregelt und muss deshalb bei jedem Ratenkredit genannt werden.
In den Effektivzins gehören alle Kosten, die der Kredit zwingend mit sich bringt. Dazu zählen der Sollzins selbst, Bearbeitungs- und Vermittlungsentgelte sowie Gebühren für ein Konto, das man nur wegen des Kredits führen muss. Auch der Tilgungsplan wirkt sich aus: Wer früher tilgt, zahlt auf eine kleinere Restschuld Zinsen.
Nicht enthalten sind Kosten, die rechtlich freiwillig sind. Die wichtigste davon ist die Restschuldversicherung. Genau daran scheitert der Vergleich zweier Angebote am häufigsten.
Kernpunkt
Zwei Angebote sind nur dann vergleichbar, wenn beide ohne Restschuldversicherung gerechnet sind. Fragen Sie die Angebote ausdrücklich in dieser Form an.
Warum der beworbene Zins selten Ihr Zins ist
Die meisten Angebote nennen einen bonitätsabhängigen Zins. Der Wert in der Werbung ist dann der günstigste Satz, den die Bank überhaupt vergibt — nicht der übliche.
Deshalb schreibt die Preisangabenverordnung ein repräsentatives Beispiel vor. Es muss den Zins nennen, zu dem mindestens zwei Drittel der Verträge tatsächlich zustande kommen. Dieser Wert steht meist klein unter der Werbung, und er ist der einzige, mit dem man rechnen sollte.
Einige Anbieter arbeiten stattdessen mit einem bonitätsunabhängigen Zins. Jeder, der den Kredit bekommt, zahlt denselben Satz. Der ist oft nicht der niedrigste am Markt, aber er ist der Satz, den man auch erhält. Wer den Aufwand mehrerer Anfragen scheut, fährt damit häufig besser.
Auf die Formulierung achten
„Ab 2,99 %" bedeutet bonitätsabhängig. Suchen Sie das repräsentative Beispiel und rechnen Sie ausschließlich mit dem Zins, der dort steht.
Die Restschuldversicherung verschiebt die Rechnung
Eine Restschuldversicherung zahlt die Raten weiter, wenn der Kreditnehmer arbeitslos oder arbeitsunfähig wird. Das kann sinnvoll sein. Nur ist ihr Preis im Effektivzins nicht abgebildet, solange sie freiwillig ist — und freiwillig ist sie bei fast jedem Ratenkredit.
Die Beiträge werden meist in einer Summe mitfinanziert. Sie erhöhen also den Darlehensbetrag, und auf diesen Betrag fallen wieder Zinsen an. Aus einem Kredit über 15.000 Euro werden so schnell 16.700 Euro, ohne dass der Effektivzins sich ändert.
Seit 2022 darf die Versicherung nicht mehr im selben Termin abgeschlossen werden wie der Kredit. Zwischen beiden Verträgen muss mindestens eine Woche liegen. Wer im Beratungsgespräch zur sofortigen Unterschrift gedrängt wird, sollte das als Warnsignal nehmen.
Wie stark eine mitfinanzierte Police wirkt, zeigt der Ratenrechner: Tragen Sie einmal den reinen Darlehensbetrag ein und einmal den Betrag samt Versicherungsprämie.
Was vor der Unterschrift zu prüfen ist
Drei Angaben entscheiden über die Gesamtkosten, und alle drei stehen in den vorvertraglichen Informationen. Diese Unterlagen müssen Sie vor der Unterschrift bekommen.
- Der Gesamtbetrag. Er nennt in einer Zahl, was Sie am Ende zurückzahlen. Diese Zahl lässt sich nicht schönrechnen.
- Der Effektivzins im Vertrag, nicht der aus der Werbung. Weicht er ab, ist das kein Fehler, sondern Ihre persönliche Kondition.
- Sondertilgungen. Ob sie kostenlos möglich sind, entscheidet darüber, ob Sie später auf eine Umschuldung ausweichen können.
Unabhängig davon gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt erst, wenn alle Pflichtangaben vollständig vorliegen. Fehlt eine davon, verlängert sie sich. Eine Übersicht der Faktoren, die Ihre Kondition bestimmen, steht unter Bonität.


