Warum eine Umschuldung abgelehnt werden kann
Der neue Anbieter übernimmt Ihre bisherigen Schulden nicht ungeprüft. Nach § 505a BGB muss er vor einem Verbraucherkredit die Kreditwürdigkeit prüfen. Bestehen erhebliche Zweifel an der vertragsgemäßen Rückzahlung, darf er einen gewöhnlichen Ratenkredit nicht abschließen. Der Wunsch nach einer niedrigeren Rate genügt deshalb nicht.
Dabei kommen nach § 505b BGB Ihre Angaben und erforderlichenfalls Informationen einer Auskunftei zusammen. Ein unauffälliger SCHUFA-Datensatz ersetzt keine tragfähige Finanzierung. Umgekehrt beweist eine Absage allein keinen falschen oder negativen Eintrag. Lassen Sie möglichst klären, ob Daten fehlen, vorhandene Angaben nicht passen oder die Bank das Rückzahlungsrisiko anders beurteilt.
Welche Voraussetzungen Sie vor einem neuen Antrag prüfen
Legen Sie zu jedem abzulösenden Vertrag Restschuld, aktuelle Rate, Restlaufzeit und Ablösebetrag bereit. Dazu gehören Einkommensnachweise und ein vollständiger Überblick über Ihre Ausgaben. Erfassen Sie auch Verpflichtungen, die nicht jeden Monat abgebucht werden; das Geld dafür muss trotzdem vorhanden sein.
Formulieren Sie das Ziel genau: Sollen die Gesamtkosten sinken oder brauchen Sie zunächst eine geringere Monatsbelastung? Beides kann zusammenfallen, muss aber nicht. Wer mehrere Kredite umschulden will, braucht außerdem Klarheit, welche alten Verträge der neue Kredit tatsächlich beendet. Für den Kostenvergleich führt der Umschuldungsratgeber durch die Rechnung. Für eine neue Anfrage klären Sie vorher die Art der Konditionsanfrage.
Umschuldung bei schlechter SCHUFA und Inkasso
Fordern Sie zur eigenen Prüfung die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO direkt bei der SCHUFA an. Vergleichen Sie die Einträge mit Ihren Unterlagen. Eine falsch zugeordnete Forderung oder ein unzutreffender Stand lässt sich mit Belegen beanstanden. Die SCHUFA bietet dafür einen Korrekturweg und klärt nötigenfalls mit dem meldenden Unternehmen. Eine Berichtigung garantiert jedoch weder einen bestimmten Score noch einen Kredit.
Läuft bereits ein Inkassoverfahren, nehmen Sie auch Forderungsaufstellungen, Zahlungsbelege und Schreiben mit Fristen in die Prüfung auf. Eine Schuldnerberatung kann untersuchen, ob Forderung und Kosten stimmen. Die Kreditabsage macht eine Forderung weder richtig noch falsch. Mehr zur Trennung von Auskunfteidaten und Bankentscheidung steht unter Bonität.