Vorzeitige Rückzahlung

Kredit vorzeitig ablösen — höchstens ein Prozent darf die Bank verlangen

Erbschaft, Bonus, aufgelöstes Sparbuch: Wer eine größere Summe übrig hat, kann seinen Kredit vorzeitig ablösen und spart damit alle Zinsen, die bis zum Laufzeitende noch angefallen wären. Was die Bank dafür berechnen darf, steht im Gesetz — und ist niedriger, als viele befürchten.

Die vier Zahlen, um die es geht

1 %Höchstbetrag der Vorfälligkeitsentschädigung, bezogen auf die zurückgezahlte Summe§ 502 Abs. 3 BGB
0,5 %Höchstbetrag, wenn bis zum vereinbarten Laufzeitende weniger als ein Jahr bleibt§ 502 Abs. 3 BGB
8,00 %Durchschnittlicher Zins neuer Konsumentenkredite in Deutschland, Juni 2026MFI-Zinsstatistik, Deutsche Bundesbank
0,51 %Durchschnittsverzinsung täglich fälliger Einlagen privater Haushalte, Juni 2026MFI-Zinsstatistik, Deutsche Bundesbank

Interaktiv

Was Ihr Kredit bis zum Ende noch kostet

Tragen Sie die Restschuld ein, den Sollzins aus Ihrem Vertrag und die Zeit, die noch zu laufen hat. Die Zeile „Zinskosten gesamt" ist der Betrag, den Sie sich mit der Ablösung sparen. Davon geht nur die Entschädigung ab — höchstens ein Prozent der Restschuld.

Der Betrag, den die Bank Ihnen als Ablösesumme nennt.

Steht im Kreditvertrag, nicht der Effektivzins des Neuangebots.

Wie lange der Vertrag ohne Ablösung noch liefe.

281,61 €

monatliche Rate

Nettodarlehensbetrag9.000 €
Laufzeit3 Jahre (36 Raten)
Zinskosten gesamt1.138 €
Gesamtbetrag10.138 €

Rechnet einen Annuitätenkredit mit gleichbleibender Rate. Ihr Vertrag kann abweichen, etwa durch eine Schlussrate. Verbindlich ist allein die Ablösesumme Ihrer Bank.

Was die Ablösung höchstens kosten darf

Einen Kredit vorzeitig ablösen darf jeder. § 500 Absatz 2 BGB gibt Verbrauchern das Recht, ihre Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zu erfüllen. Eine Frist gibt es nicht, einen Grund muss niemand angeben.

Dafür darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Sie soll den Schaden ausgleichen, der ihr durch die entgangenen Zinsen entsteht, und sie ist der Höhe nach doppelt begrenzt. § 502 Absatz 3 BGB nennt zwei Obergrenzen, von denen die niedrigere gilt: ein Prozent der zurückgezahlten Summe — oder 0,5 Prozent, wenn zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als ein Jahr liegt. Die zweite Grenze ist der Betrag der Sollzinsen, den Sie bis zum Laufzeitende ohnehin noch gezahlt hätten.

In Zahlen: Bei 9.000 Euro Restschuld sind höchstens 90 Euro fällig. Läuft der Vertrag nur noch elf Monate, sind es höchstens 45 Euro. Die zweite Obergrenze greift praktisch erst auf den letzten Metern — wenn die Restzinsen unter den Prozentbetrag fallen, was bei niedrigem Sollzins und ein, zwei verbleibenden Raten vorkommt.

Die Rechnung im Kopf

Restschuld mal ein Prozent — mehr kostet die Ablösung eines Ratenkredits nicht. Alles darüber ist entweder ein Rechenfehler oder betrifft ein Immobiliendarlehen, für das andere Regeln gelten.

Was aus den restlichen Zinsen wird

Der eigentliche Gewinn steckt nicht in der Entschädigung, sondern in dem, was wegfällt. Nach § 501 Absatz 1 BGB ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die Kosten, die auf die verbleibende Laufzeit entfallen. Sie zahlen also nur für die Zeit, in der Sie das Geld tatsächlich hatten.

Ein Beispiel mit den Annahmen 9.000 Euro Restschuld, 7,9 Prozent Sollzins und drei Jahren Restlaufzeit: Die monatliche Rate beträgt 281,61 Euro, bis zum Ende kämen 1.138,04 Euro an Zinsen zusammen. Wer heute ablöst, zahlt davon nichts mehr und stattdessen 90 Euro Entschädigung. Unter dem Strich bleiben 1.048 Euro, die auf dem Konto bleiben.

Eine Rückzahlung im Wortsinn ist das nicht — es gibt kein Geld zurück, das schon geflossen ist. Bereits gezahlte Zinsen für vergangene Monate sind verdient und bleiben es. Zurück kommt nur, was auf die Zukunft entfällt, und bei laufzeitabhängigen Nebenkosten gilt dasselbe.

Nicht mit der Restschuld verwechseln

Die Summe aller offenen Raten ist nicht die Restschuld. In jeder Rate stecken Zinsen, die bei Ablösung entfallen. Wer die Raten addiert, überschätzt die Ablösesumme deutlich.

Wann die Bank gar nichts verlangen darf

§ 502 Absatz 2 BGB kennt zwei Fälle, in denen der Anspruch auf eine Entschädigung komplett entfällt.

Der erste: Die Rückzahlung stammt aus den Mitteln einer Versicherung, die zur Absicherung des Darlehens vereinbart war. Das betrifft vor allem die Restschuldversicherung, die im Todesfall oder bei Arbeitsunfähigkeit einspringt.

Der zweite ist der praktisch wichtigere: Wenn die Angaben im Vertrag über die Laufzeit, das Kündigungsrecht oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind, darf die Bank nichts fordern. Es lohnt sich also, vor der Zahlung in den Vertrag zu sehen. Steht dort keine nachvollziehbare Berechnungsmethode, ist die Forderung angreifbar.

Verweigern kann die Bank die Ablösung übrigens nicht. Das Recht aus § 500 Absatz 2 BGB steht dem Kreditnehmer zu, nicht zur Disposition der Bank. Anders liegt der Fall nur bei Immobiliardarlehen mit gebundenem Sollzins — dort braucht es während der Zinsbindung ein berechtigtes Interesse, etwa den Verkauf der Immobilie.

Die Ablösesumme kommt von der Bank

Bevor irgendetwas überwiesen wird, brauchen Sie eine Zahl, die stimmt. Fordern Sie dafür schriftlich oder über das Online-Banking eine Ablösesumme an. Ein formloser Satz genügt: dass Sie den Kredit zum nächstmöglichen Termin vollständig zurückzahlen möchten und um die Ablösesumme mit Stichtag bitten.

Was Sie zurückbekommen, nennt drei Posten: die Restschuld zum Stichtag, die bis dahin aufgelaufenen Zinsen und die Vorfälligkeitsentschädigung. Der Stichtag ist wichtig, weil die Zinsen taggenau weiterlaufen. Geht das Geld später ein als angegeben, stimmt die Summe nicht mehr.

Prüfen Sie diese Aufstellung, statt sie zu überweisen. Der Prozentbetrag lässt sich in zehn Sekunden nachrechnen, und liegt die Forderung darüber, fragen Sie nach der Berechnungsmethode. Läuft eine Restschuldversicherung mit, klären Sie im selben Schreiben, was mit ihr geschieht — sie endet nicht automatisch, und ob Beiträge anteilig zurückfließen, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Wann Ablösen die schlechtere Idee ist

Rechnerisch gewinnt die Ablösung fast immer. Neue Konsumentenkredite kosteten im Juni 2026 durchschnittlich 8,00 Prozent, während täglich fällige Einlagen im selben Monat 0,51 Prozent brachten. Wer Erspartes gegen einen laufenden Kredit rechnet, verdient mit der Tilgung ein Vielfaches dessen, was das Geld auf dem Konto einbringt — und zwar sicher.

Dagegen steht ein Argument, das keine Rendite hat: Verfügbarkeit. Geld, das in der Tilgung steckt, ist weg. Geht danach die Waschmaschine kaputt oder fällt ein Gehalt aus, führt der Weg zurück über den Dispo, und der ist teurer als jeder Ratenkredit. Lösen Sie deshalb nie den letzten Rücklagen-Euro in eine Tilgung auf.

Drei Situationen sprechen gegen die vorzeitige Ablösung: wenn danach keine Reserve für unerwartete Ausgaben bleibt; wenn das Geld für eine feste Verpflichtung in den nächsten Monaten gebraucht wird; und wenn nur noch wenige Raten offen sind, weil dann kaum noch Zinsanteil übrig ist. Ein Blick in den Ratenrechner zeigt, wie klein der Zinsanteil zum Laufzeitende wird.

Wer die Summe nicht flüssig hat, sondern den Kredit durch einen günstigeren ersetzen will, sucht etwas anderes: Das ist eine Umschuldung, und dort zählt der Effektivzins des neuen Vertrags.

Was sich am 20. November 2026 ändert

Am 12. Mai 2026 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge ausgefertigt und am 18. Mai im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Verbraucherkredit-Teil gilt ab dem 20. November 2026.

An den Obergrenzen für die Vorfälligkeitsentschädigung ändert sich dabei nichts: Ein Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent bleiben stehen. Verschoben wird der Anwendungsbereich. Künftig fallen auch Kleinkredite unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Verträge mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie Bezahlmodelle nach dem Muster „Buy now, pay later" unter die Schutzvorschriften.

Dazu kommen drei Punkte, die den Alltag betreffen: Für Allgemein-Verbraucherdarlehen genügt künftig Textform statt Schriftform. Bei einer automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung entsteht ein Recht auf menschliche Überprüfung. Und für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen werden objektive Grenzen gesetzlich festgeschrieben.

Für eine Ablösung, die jetzt ansteht, ändert das nichts. Wer aber im Herbst einen neuen Vertrag unterschreibt, sollte wissen, nach welchem Recht er läuft.

Der Ablauf in fünf Schritten

Ablösesumme mit Stichtag anfordern

Formlos bei der Bank anfragen. Verlangen Sie eine Aufstellung aus Restschuld, aufgelaufenen Zinsen und Entschädigung sowie den Tag, bis zu dem das Geld eingegangen sein muss.

Die Entschädigung nachrechnen

Restschuld mal ein Prozent, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit mal 0,5 Prozent. Liegt die Forderung höher, schriftlich nach der Berechnungsmethode fragen, bevor Sie zahlen.

Überweisen und den Verwendungszweck sauber angeben

Kreditnummer und das Wort „Ablösung" gehören in den Verwendungszweck. Bei knappem Stichtag lieber einen Tag früher überweisen, weil Wertstellungen zwischen Banken einen Werktag brauchen können.

Erledigungsbestätigung verlangen

Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Vertrag vollständig erfüllt ist. Dieses Papier ist der Nachweis, falls später eine Forderung auftaucht oder ein Eintrag offen bleibt.

Lastschrift, Sicherheiten und Versicherung abwickeln

Erst nach der Bestätigung das Lastschriftmandat löschen. Abgetretene Sicherheiten wie eine Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II zurückfordern und die Restschuldversicherung ausdrücklich beenden.

Vergleich

Drei Fälle, einmal durchgerechnet

Annuitätenkredit mit gleichbleibender Rate, Zinsen bis zum vereinbarten Laufzeitende gegen die gesetzliche Höchstentschädigung gestellt. Die Werte stammen aus derselben Rechnung wie der Rechner oben.

KriteriumZinsen bis zum EndeEntschädigungBleibt gespart
9.000 € · 7,9 % · 3 Jahre1.138,04 €90,00 € (1 %)1.048,04 €
12.000 € · 6,9 % · 4 Jahre1.766,33 €120,00 € (1 %)1.646,33 €
3.000 € · 7,9 % · 1 Jahr129,92 €15,00 € (0,5 %)114,92 €

Gerundet auf zwei Nachkommastellen. Die tatsächliche Ablösesumme nennt allein Ihre Bank; Nebenkosten des Vertrags sind hier nicht enthalten.

Vor der Überweisung durchgehen

Sechs Punkte, die sich hinterher schwerer klären lassen als vorher.

  • Ablösesumme schriftlich vorliegen, mit Stichtag und aufgeschlüsselten Posten
  • Entschädigung gegen die Ein-Prozent-Grenze geprüft, bei kurzer Restlaufzeit gegen 0,5 Prozent
  • Im Vertrag nachgesehen, ob Laufzeit, Kündigungsrecht und Berechnungsmethode überhaupt angegeben sind
  • Nach der Zahlung bleibt eine Rücklage für unerwartete Ausgaben bestehen
  • Geklärt, was mit einer mitlaufenden Restschuldversicherung passiert
  • Erledigungsbestätigung eingeplant, bevor Lastschrift und Sicherheiten aufgelöst werden

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur vorzeitigen Ablösung

Was kostet es, wenn ich einen Kredit vorzeitig ablöse?

Höchstens ein Prozent der Summe, die Sie vorzeitig zurückzahlen. Bleibt bis zum vereinbarten Laufzeitende weniger als ein Jahr, sind es höchstens 0,5 Prozent. Zusätzlich darf die Entschädigung nie höher sein als die Sollzinsen, die bis zum Ende noch angefallen wären. Bei 9.000 Euro Restschuld liegt die Grenze also bei 90 Euro. Diese Deckelung steht in § 502 Absatz 3 BGB und gilt für Allgemein-Verbraucherdarlehen wie den klassischen Ratenkredit.

Ist es sinnvoll, einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen?

In den meisten Fällen ja, weil der Kreditzins deutlich über dem Guthabenzins liegt. Neue Konsumentenkredite kosteten im Juni 2026 im Schnitt 8,00 Prozent, während täglich fällige Einlagen 0,51 Prozent brachten (Quelle: MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank). Die Tilgung ist damit die sicherste verfügbare Rendite. Sie sollte trotzdem nie die letzte Rücklage aufbrauchen — wer danach den Dispo braucht, zahlt am Ende drauf.

Was passiert, wenn ich meinen Kredit vorzeitig ablöse?

Der Vertrag endet mit dem Eingang der Ablösesumme. Alle Zinsen, die auf die verbleibende Laufzeit entfallen wären, entfallen — § 501 Absatz 1 BGB schreibt diese Kostenermäßigung vor. Die Bank stellt eine Erledigungsbestätigung aus, gibt abgetretene Sicherheiten frei und meldet den Vertrag als zurückgeführt. Lastschriftmandat und eine etwaige Restschuldversicherung enden nicht von selbst, darum müssen Sie sich getrennt kümmern.

Kann die Bank die vorzeitige Ablösung verweigern?

Nein. Bei einem Verbraucherdarlehen können Sie Ihre Verbindlichkeiten nach § 500 Absatz 2 BGB jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Die Bank kann dieses Recht weder ausschließen noch an Bedingungen knüpfen. Eine Ausnahme gilt für Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins: Dort ist die vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung nur bei berechtigtem Interesse möglich, etwa beim Verkauf der Immobilie.

Bekomme ich bereits gezahlte Zinsen zurück?

Nein. Zinsen für Monate, in denen Sie das Geld hatten, sind verdient und bleiben bei der Bank. Die Ermäßigung nach § 501 BGB betrifft ausschließlich die Zukunft: Zinsen und laufzeitabhängige Kosten, die auf die Zeit nach der Ablösung entfallen. Wer eine Erstattung erwartet, verwechselt die Ablösung mit dem Widerruf — der ist ein anderer Vorgang mit anderen Voraussetzungen.

Lohnt sich eine Teilzahlung statt der vollständigen Ablösung?

Häufig ja, denn § 500 Absatz 2 BGB erlaubt ausdrücklich auch die teilweise vorzeitige Rückzahlung. Die Ein-Prozent-Grenze bezieht sich dann auf den vorzeitig zurückgezahlten Teilbetrag. Klären Sie vorher, was die Bank mit der Sondertilgung macht: Manche Institute senken die Rate und lassen die Laufzeit stehen, andere kürzen die Laufzeit. Nur die zweite Variante spart wirklich Zinsen.

RZ

Redaktion Zinsklar

Ratgeberredaktion für Kredit und Finanzierung

Zinsklar erklärt Kreditverträge so, dass die Zahlen darin nachvollziehbar werden. Wir vermitteln keine Kredite und verdienen nichts an einem Abschluss. Rechenbeispiele auf dieser Seite sind mit derselben Formel gerechnet wie unsere Rechner, damit Text und Werkzeug dasselbe Ergebnis liefern.

Rechtsstand geprüft an §§ 500–502 BGBZinsdaten aus der MFI-ZinsstatistikKeine Kreditvermittlung
Zuletzt fachlich geprüft: 17. August 2026

Quellen

  1. § 500 BGB — Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, vorzeitige RückzahlungBundesministerium der Justiz, Abruf 2026-08-17
  2. § 501 BGB — KostenermäßigungBundesministerium der Justiz, Abruf 2026-08-17
  3. § 502 BGB — VorfälligkeitsentschädigungBundesministerium der Justiz, Abruf 2026-08-17
  4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge, BGBl. 2026 I Nr. 139Bundesgesetzblatt, Abruf 2026-08-17
  5. Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt — Überblick über die NeuregelungenBundesregierung, Abruf 2026-08-17
  6. Konsumentenkredite an private Haushalte, Zinssätze im Neugeschäft (Juni 2026)Deutsche Bundesbank, Abruf 2026-08-17
  7. Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenigVerbraucherzentrale, Abruf 2026-08-17